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   LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07   

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LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07 (https://dejure.org/2011,62637)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25.01.2011 - L 6 R 1006/07 (https://dejure.org/2011,62637)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 6 R 1006/07 (https://dejure.org/2011,62637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 64 SGB 6, §§ 64 ff SGB 6, § 255a SGB 6, § 255b SGB 6, § 254b SGB 6
    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Entgeltpunkte Ost - aktueller Rentenwert Ost - einheitliche Rente - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Die Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet über Entgeltpunkte (Ost) und einen besonderen aktuellen Rentenwert (Ost) waren im Juli 2000 im Hinblick auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung nicht verfassungswidrig (vgl BSG vom 14.3.2006 - B 4 RA 41/04 R = SozR 4-2600 § 255a Nr).

    Zudem habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. März 2006 - Az.: B 4 RA 41/04 R entschieden, dass die Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet in den §§ 254 b, 254 d, 255 a SGB VI über Entgeltpunkte (Ost) und einem besonderen aktuellen Rentenwert (Ost) im Juli 2000 im Hinblick auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung nicht verfassungswidrig waren.

    Daran ändere auch das Urteil des BSG vom 14. März 2006 - Az.: B 4 RA 41/04 R nichts, das folglich anfechtbar sei.

    Darin ist ihm nicht zu folgen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2006 - Az.: B 4 RA 41/04 R, nach juris).

    Diese Rentenformel gilt seit Einführung der bundesdeutschen Rentenversicherung zum 1. Januar 1992 auch im Beitrittsgebiet, wobei nach den übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften "Ost" (§§ 254 b, 254 d, 255 a SGB VI) besondere Entgeltpunkte (Ost) und ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) einzustellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O., m.w.N.).

    Dies gilt dann nicht, wenn Versicherte bereits vor dem 19. Mai 1990 (Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) für diese Zeiten nach Bundesrecht (noch bestehende) Berechtigungen erworben hatten (vgl. BSG, Urteile vom 10. November 1998 - Az.: B 4 RA 32/98 R und vom 14. März 2006, a.a.O.).

    § 254 b Abs. 1 SGB VI stellt damit in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG) sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitragszeiten in den Sozialversicherungssystemen der DDR unter Wahrung des Verhältnisses der in einem System der Rentenversicherung der DDR versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der in der DDR Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird; ebenso wird gewährleistet, dass das Rentenversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der Beitragszahler im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert Ost) erfüllt wird (vgl. BSG vom 10. November 1998, a.a.O., BSG, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich für den Gesetzgeber je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Schranken, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 92, 53, 68).

    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68 f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Art. 3 Abs. 1 S 1 GG gebietet es nicht, einem Versicherten im Beitrittsgebiet eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt (vgl LSG Mainz vom 18.10.2000 - L 4 RA 28/00 = EzS 50/444).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

    Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet deshalb nicht, dem Kläger eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, während er tatsächlich weit niedrigere Beiträge geleistet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68 f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Dies gilt dann nicht, wenn Versicherte bereits vor dem 19. Mai 1990 (Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) für diese Zeiten nach Bundesrecht (noch bestehende) Berechtigungen erworben hatten (vgl. BSG, Urteile vom 10. November 1998 - Az.: B 4 RA 32/98 R und vom 14. März 2006, a.a.O.).

    § 254 b Abs. 1 SGB VI stellt damit in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG) sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitragszeiten in den Sozialversicherungssystemen der DDR unter Wahrung des Verhältnisses der in einem System der Rentenversicherung der DDR versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der in der DDR Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird; ebenso wird gewährleistet, dass das Rentenversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der Beitragszahler im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert Ost) erfüllt wird (vgl. BSG vom 10. November 1998, a.a.O., BSG, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68 f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007 (Az.: 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07) insoweit ausgeführt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet war, für Rentner, deren Ansprüche sich nach den besonderen Vorschriften für das Beitrittsgebiet (vgl. insbesondere §§ 254 b ff SGB VI) bestimmen, eine besondere Form der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 vorzusehen.
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68 f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06

    Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Anzunehmen ist ein Missbrauch immer dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER).
  • LSG Thüringen, 09.10.2006 - L 6 R 625/06

    Anspruch eines bei mehreren Volkseigenen Betrieben (VEB) tätigen Chemikers auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
    Anzunehmen ist ein Missbrauch immer dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - L 3 R 199/15

    Rentenversicherung

    Der bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996, Az. 1 BvL 4/88), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf das LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00).

    Ebenso wird gewährleistet, dass das Rentenversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der Beitragszahler im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert Ost) erfüllt wird (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 14.03.2006, Az. B 4 RA 41/04 R).

    Zur Vermeidung von weiteren Wiederholungen wird zur Frage der Verfassungskonformität im Übrigen Bezug genommen auf die ausführlichen und schlüssigen Entscheidungsgründe des LSG Thüringen im Urteil vom 25.01.2011 (Az. L 6 R 1006/07) sowie des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 23.02.2012 (Az. L 22 R 478/11), denen sich die Kammer nach eingehender Prüfung aufgrund eigener Überzeugungsbildung anschließt.

  • SG Dortmund, 22.01.2015 - S 24 R 229/13
    Der bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996, Az. 1 BvL 4/88), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf das LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00).

    Ebenso wird gewährleistet, dass das Rentenversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der Beitragszahler im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert Ost) erfüllt wird (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 14.03.2006, Az. B 4 RA 41/04 R).

    Zur Vermeidung von weiteren Wiederholungen wird zur Frage der Verfassungskonformität im Übrigen Bezug genommen auf die ausführlichen und schlüssigen Entscheidungsgründe des LSG Thüringen im Urteil vom 25.01.2011 (Az. L 6 R 1006/07) sowie des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 23.02.2012 (Az. L 22 R 478/11), denen sich die Kammer nach eingehender Prüfung aufgrund eigener Überzeugungsbildung anschließt.

  • LSG Thüringen, 16.12.2014 - L 6 R 1919/12

    Rentenanpassung - Altersvorsorgeanteil und Nachhaltigkeitsfaktor -

    Klage- und Berufungsverfahren gegen die Berechnung der Renten unter Zugrundelegung von persönlichen Entgeltpunkten (Ost) und dem aktuellen Rentenwert (Ost) blieben erfolglos (Az.: SG Gotha: S 27 R 3878/06, Thüringer Landessozialgericht: L 6 R 1006/07).
  • LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 R 1410/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Ermittlung des Monatsbetrags der Rente -

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2011 - Az.: L 6 R 1006/07; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).
  • LSG Thüringen, 12.12.2011 - L 6 SF 1047/11

    Erinnerung des Kostenschuldners gegen die Aufforderung des Urkundsbeamten der

    Der angefochtene Kostenansatz beruht auf einem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Januar 2001 (Az.: L 6 R 1006/07).
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